Sehr geehrter Herr Professor
Busse,
meine Damen und Herren,
Ende des vergangenen Jahres wurde im Hamburger
Hafen eine komplette Schiffsladung mit gefälschten
Markenprodukten beschlagnahmt. In 117 Containern
waren zahllose unechte Schuhe, Uhren und Spielzeuge.
Sie hatten zusammen einen Handelswert von weit
mehr als 300 Millionen Euro. Dieser dicke Fisch,
der unserem Zoll da ins Netz ging, gibt eine ungefähre
Ahnung davon, welch’ enormen volkswirtschaftlichen
Schaden Produktpiraterie anrichten kann.
Gerade für Deutschland sind solche Delikte
eine besondere Gefahr. Wir sind ein Land ohne
natürliche Rohstoffe. Erfinderreichtum, gute
Ideen und die Innovationen, die daraus entstehen,
sind unsere wichtigste Ressource. Sie sind die
Garanten unserer Arbeitsplätze, des wirtschaftlichen
Wachstums und unseres Wohlstandes. Ideenklau durch
Markenpiraterie ist deshalb eine enorme Gefahr
für unsere Wirtschaft. Wenn wir diese Gefahr
erfolgreich bekämpfen wollen, dann gibt es
dafür drei Ansatzpunkte: die Politik, die
Wirtschaft und nicht zuletzt die Verbraucher.
Zunächst zur Politik. Was kann, was muss
die Politik tun? Sie muss vor allem mit den Mitteln
des Rechts dafür sorgen, Piraterie zu verhindern,
begangene Fälschungen aufzuklären und
die Schuldigen zu bestrafen. Vor wenigen Tagen
haben wir im Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen,
damit Rechtsverletzungen zivilrechtlich noch wirksamer
verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf
sieht vor, dass ein Kläger künftig auch
von Dritten, die nicht selbst Rechtsverletzer
sind, Auskünfte verlangen kann. Dadurch kann
man an die Hintermänner von Fälschern
und Raubkopierern besser herankommen. Diese Auskunftsansprüche
gegen Dritte – etwa gegen Internet-Provider
oder Spediteure – bestehen nicht nur dann,
wenn bereits ein gerichtliches Verfahren eingeleitet
ist. Schon im Vorfeld, wenn eine Rechtsverletzung
offensichtlich ist, hat der Berechtigte künftig
einen Auskunftsanspruch. Damit erleichtern wir
es demjenigen, dessen Rechte verletzt werden,
herauszufinden, gegen wen er überhaupt gerichtlich
vorgehen muss. Das war bislang oft schwer zu ermitteln,
aber schließlich kann der Kläger seine
Klage nicht gegen „unbekannt“ richten.
Die neuen Auskunftsansprüche richten sich
nicht nur gegen Spediteure und Lieferanten, sondern
sie werden auch helfen, Urheberrechtsverletzungen
im Internet noch wirksamer zu verfolgen.
Meine Damen und Herren,
ein zweites Instrument der Politik ist das Strafrecht.
Sie wissen, dass Deutschland derzeit die Ratspräsidentschaft
in der EU innehat. Wir nutzen sie und setzen uns
in Brüssel für eine europaweite Verbesserung
der strafrechtlichen Sanktionen bei Markenpiraterie
ein. In Deutschland sind wir hier schon sehr gut
aufgestellt, so sieht etwa das Markengesetz einen
Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe
vor. In anderen Ländern der EU ist das aber
nicht so. Um gegen Nachahmer wirksamer vorgehen
zu können und sie abzuschrecken, brauchen
wir aber angemessene Strafvorschriften, denn wir
haben es hier zunehmend mit einer Form organisierter
Kriminalität zu tun.
Der dritte Ansatzpunkt ist schließlich die
Prävention, dass heißt, zu vermeiden,
dass überhaupt Produkte gefälscht und
auf den Markt geworfen werden. Wir wissen, dass
ein Großteil der Fälschungen noch immer
aus Asien und insbesondere aus China stammt. Es
kommt deshalb darauf an, in den Ursprungsländern
mehr Verständnis für den Inhalt und
den Wert des geistigen Eigentums zu wecken. Bei
den Gesprächen mit meinen chinesischen Kollegen
stoße ich da durchaus auf Verständnis,
aber es hapert in vielen Ländern oft noch
an der praktischen Umsetzung. Aus diesem Grund
hat im vergangenen Jahr das Deutsche Patent- und
Markenamt eine Kooperation mit den entsprechenden
Institutionen Chinas abgeschlossen. Dies ist ein
Beitrag, um dabei zu helfen, die nötigen
Strukturen zum Schutz des geistigen Eigentums
aufzubauen. Diese Strukturen werden wir auch mit
dem nötigen rechtswissenschaftlichen Know-how
unterfüttern. Wir führen seit einigen
Jahren den Deutschchinesischen Rechtsstaatsdialog
und das große Symposium, das wir in diesem
Jahr dazu veranstalten, werden wir ganz einem
Thema widmen: dem Schutz des geistigen Eigentums.
Meine Damen und Herren,
das waren drei Beispiele dafür, was die Politik
tut, was kann nun die Wirtschaft selbst machen,
um Markenpiraterie besser zu bekämpfen.
Ein hervorragendes Beispiel, das ich immer wieder
gerne erwähne, stammt aus der Textilbranche.
Im vergangenen Jahr hat der deutsche Gesamtverband
Textil und Mode mit dem entsprechenden chinesischen
Spitzenverband eine Vereinbarung abgeschlossen.
Darin werden Verletzungen des geistigen Eigentums
ausdrücklich verurteilt, und die Verbände
verpflichten sich, den Schutz des geistigen Eigentums
in ihren nationalen und internationalen Lobby-Aktivitäten
zu fördern. Für den Fall, dass die Spitzenverbände
einen Verstoß gegen geistige Eigentumsrechte
bei einem ihrer Mitgliedsunternehmen beobachten,
werden sie dagegen vorgehen. Sie werden sich auch
gegenseitig informieren, wenn sie Rechtsverstöße
beobachten, in die deutsche und chinesische Unternehmen
verwickelt sind und sie wollen sich gegenseitig
bei der Aufklärung offener Fälle unterstützen.
Ich glaube, dass diese offensive Herangehensweise,
mit der Verbände anderer Staaten –
übrigens nicht nur Chinas – ins Boot
geholt werden, ein gutes Beispiel dafür ist,
was eine Branche tun kann. Ich würde mir
wünschen, dass es hier bald
Nachahmer gibt, denn hier ist Kopieren ausnahmsweise
nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich
erwünscht.
Meine Damen und Herren,
die Wirtschaft muss aber auch in ihren eigenen
Reihen für mehr Aufklärung sorgen. Produktpiraterie
ist ja auch deshalb ein so großes Problem,
weil diese Produkte von Importeuren eingeführt
und von Händlern hier verkauft werden. Es
ist deshalb wichtig, dass es eine Aktion wie Plagiarius
gibt, die dieses Phänomen ganz konkret benennt
und damit mehr Sensibilität weckt. Übrigens
auch bei den Verbrauchern, und damit sind wir
beim dritten Ansatzpunkt. Mit gefälschten
Produkten lassen sich ja nur deshalb Geschäfte
machen, weil sie sich verkaufen lassen. Aufklärungskampagnen
müssen sich deshalb auch an die potentiellen
Kunden richten. Dabei müssen wir zum einen
mehr Verständnis für die Bedeutung des
geistigen Eigentums wecken. Das ist im digitalen
Zeitalter, in dem in Sekundenschnelle Kopien hergestellt
werden können, gar nicht so einfach. Verstöße
gegen Urheberrechte – etwas das Raubkopieren
von Musik oder Filmen – gilt in Zeiten des
Internets allenfalls als Kavaliersdelikt. Das
Bundesjustizministerium hat deshalb eine Kampagne
gestartet mit dem Titel „Kopien brauchen
Originale“. Wir wollen damit gerade jungen
Leuten deutlich machen, dass der Schutz des geistigen
Eigentums eine entscheidende Voraussetzung ist,
damit sich Kreativität und Kunst überhaupt
entfalten können.
Allerdings setzt Produktpiraterie keineswegs immer
das stillschweigende Einverständnis des Kunden
voraus. Ganz im Gegenteil. Häufig geht sie
einher mit einem Betrug am gutgläubigen Verbraucher.
Und bei vielen Produkten können solche Plagiate
sogar zu Gefahren für Leib und Leben führen.
Dabei muss man gar nicht gleich an Medikamentenfälschungen
denken, sondern das können auch technische
Geräte oder Kinderspielzeug sein, bei denen
die üblichen Sicherheitsstandards schlichtweg
ignoriert werden. Der Kampf gegen Markenpiraterie
ist deshalb auch eine Sache des Verbraucherschutzes.
Und darum müssen wir ihn nicht gegen, sondern
mit den Verbrauchern führen. Wir müssen
noch stärker ins Bewusstsein rufen, welche
Schäden und Gefahren Markenpiraterie bedeutet
– für unsere Volkswirtschaft und für
jeden einzelnen Verbraucher.
Ich bin Herrn Professor Busse deshalb sehr dankbar,
dass er vor 30 Jahren den „Plagiarius“
ins Leben gerufen hat. Zum effektiven Kampf gegen
Produktfälschungen gehört auch, die
schwarzen Schafe deutlich zu benennen. Die Beispiele,
die heute mit dem „Plagiarius“ bedacht
werden, sind wirklich eindrucksvoll. Sie sind
kein Kavaliersdelikt, sondern eine Gefahr für
die Verbraucher und unsere Volkswirtschaft. Denn
wirtschaftlicher Erfolg, der lässt sich auf
Dauer nur mit Innovation erzielen, aber nicht
mit Imitation.
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