Zu den Stärken jeder Unternehmenskultur
zählt zweifellos die Fähigkeit, mit
Fehlern offen umzugehen anstatt sie „unter
den Teppich zu kehren“. Folglich scheut
sich auch die Aktion Plagiarius nicht, über
einen Fehler zu informieren, der ihr unterlaufen
sein könnte. Es geht um die Preisverleihung
des Jahres 2005, bei der BEGA wegen der angeblichen
Nachahmung einer auf dem Boden stehenden Kugelleuchte
aus Kunststoff, auf Veranlassung von Moonlight,
mit dem Negativpreis ausgezeichnet wurde. Wie
sich inzwischen herausstellt, ist Moonlight nicht
der Schöpfer derartiger Kugelleuchten für
die Gartenbeleuchtung. Dieses Prädikat steht
nach einem Urteil des LG Düsseldorf - 38
O 273/06 - wohl einem anderen Unternehmen, nämlich
der Firma Epstein zu. Jedenfalls wird Moonlight
in dem Urteil verboten, die eigenen Kugelleuchten
als „das Original“ zu bezeichnen.
Dass Epstein ältere Rechte hatte, war Moonlight
auch im Jahr der Preisverleihung bereits bekannt,
denn beide stritten schon damals darüber,
wer der erste Anbieter von Kugelleuchten im Garten
war, und Moonlight hatte zurückstecken müssen.
Dazu Prof. Rido Busse: „Wenn die Jury das
damals gewusst hätte, hätte sie dieses
Produkt gar nicht zur Jurierung zugelassen. Wir
fühlen uns deswegen im wahrsten Sinne des
Wortes hinters Licht geführt.“
Der Plagiarius wird den Fortgang des Rechtsstreites
zwischen Epstein und Moonlight mit größtem
Interesse verfolgen.
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