Auch der Plagiarius kann sich irren

 

Zu den Stärken jeder Unternehmenskultur zählt zweifellos die Fähigkeit, mit Fehlern offen umzugehen anstatt sie „unter den Teppich zu kehren“. Folglich scheut sich auch die Aktion Plagiarius nicht, über einen Fehler zu informieren, der ihr unterlaufen sein könnte. Es geht um die Preisverleihung des Jahres 2005, bei der BEGA wegen der angeblichen Nachahmung einer auf dem Boden stehenden Kugelleuchte aus Kunststoff, auf Veranlassung von Moonlight, mit dem Negativpreis ausgezeichnet wurde. Wie sich inzwischen herausstellt, ist Moonlight nicht der Schöpfer derartiger Kugelleuchten für die Gartenbeleuchtung. Dieses Prädikat steht nach einem Urteil des LG Düsseldorf - 38 O 273/06 - wohl einem anderen Unternehmen, nämlich der Firma Epstein zu. Jedenfalls wird Moonlight in dem Urteil verboten, die eigenen Kugelleuchten als „das Original“ zu bezeichnen. Dass Epstein ältere Rechte hatte, war Moonlight auch im Jahr der Preisverleihung bereits bekannt, denn beide stritten schon damals darüber, wer der erste Anbieter von Kugelleuchten im Garten war, und Moonlight hatte zurückstecken müssen.

Dazu Prof. Rido Busse: „Wenn die Jury das damals gewusst hätte, hätte sie dieses Produkt gar nicht zur Jurierung zugelassen. Wir fühlen uns deswegen im wahrsten Sinne des Wortes hinters Licht geführt.“

Der Plagiarius wird den Fortgang des Rechtsstreites zwischen Epstein und Moonlight mit größtem Interesse verfolgen.